Ausgleich bei Verlängerung des Mietvertrags

Liebe Bewohnerinnen, liebe Bewohner,

falls Ihr in diesem Jahr Euren Mietvertrag im Studentenwohnheim verlängert habt und dadurch eine höhere Miete zahlen müsst, könnt Ihr Euch die Differenz vom Studentenwerk zurückholen. Dies gilt bei allen Verlängerungsgründen, sei es Engagement in der Selbstverwaltung, Krankheitsgründe oder andere Härtefälle, Abschlussarbeiten oder passive Verlängerungen auf Eure Mitbewohnerinnen und Mitbewohner. Auch möglich ist die Antragstellung für Bewohnerinnen und Bewohner, die vor dem 01.01.17 einen Umzugsantrag gestellt haben.

Und so geht’s: Ihr geht zum Sozialdienst des Studentenwerks (Adresse steht unten) und füllt dort den „Antrag auf Nachteilsausgleich wegen Mietanpassung“ aus. Wenn der Antrag genehmigt wird, bekommt ihr die Differenz zur alten Miete zurück überwiesen. Ihr könnt den Antrag auch rückwirkend ausfüllen bis zu dem Zeitpunkt, ab dem ihr die höhere Miete zahlen musstet.

Ihr findet den Sozialdienst in der Zentralmensa, Ebene 1.
Studentenwerk Göttingen – Sozialdienst -, Platz der Göttinger Sieben 4, 37073 Göttingen
Öffnungszeiten: Mo – Do 11.00 – 14.30 Uhr, Fr 11.00 – 12.00 Uhr

Im Anhang ist auch ein eingescanntes Formular. Ihr könnt auch bei Eurer Wohnheimsverwaltung nachfragen, ob sie das Formular annehmen und für Euch weiterleiten.

Viele Grüße
Eure Selbstverwaltung

Download: Antrag Nachteilsausgleich